Immobilien­recht

Aus der langjährigen und umfassenden Betreuung unserer Mandanten im Immobilienrecht haben unsere Anwälte ein umfassendes Know-how entwickelt. Wir verfügen nicht nur über die notwendige Expertise im Zivilrecht, sondern können Sie auch in allen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Fragen auf höchstem Niveau umfassend beraten.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Phasen des Lebenszyklus einer Immobilie, seien es

  • der Erwerb,
  • die Errichtung,
  • die Finanzierung,
  • die Veräußerung,
  • die Erbfolge

oder laufende Fragen der Verwertung und Nutzung.

Bei SOH erhalten Eigentümer, Bauherren oder Projektentwickler eine Antwort auf alle Fragen rund um die Immobilie:

  • Beratung zur optimalen Strukturierung eines Projekts, einschließlich der förderrechtlichen Rahmenbedingungen (BAFA, KfW etc.),
  • Beratung zu Bauleitplanung und Genehmigungsfragen,
  • Gestaltung von Verträgen mit Planern und ausführenden Unternehmen,
  • Verhandlung und Durchführung der Verträge mit Nutzern.

SOH berät auch die gewerblichen Nutzer einer Immobilie, insbesondere bei Fragestellungen zum

  • Mietrecht,
  • Pachtrecht und
  • Maklerrecht.

Dabei erarbeiten unsere Spezialisten nicht selten zusammen mit den Gesellschaftsrechtlern und anderen Experten unseres Hauses die optimale Lösung für unsere Mandanten.