Compliance

Imageverlust, Geldbußen und Schadensersatzforderungen – Compliance-Verstöße stellen ein erhebliches Kosten- und Reputationsrisiko dar. Zudem laufen Unternehmen Gefahr, staatliche Vergünstigungen zu verlieren oder einem sog. Monitorship unterworfen zu werden. Verantwortlichen Managern kann eine persönliche Haftung drohen.

Wir unterstützen nationale und internationale Unternehmen und Freiberufler bei der Entwicklung und Umsetzung maßgeschneiderter Compliance Management Systeme mit dem Ziel, mögliche Gesetzesverstöße zu verhindern sowie Haftungsrisiken zu minimieren. Als Full Service Kanzlei bündeln wir hierbei das Spezialwissen von Anwälten sämtlicher relevanter Rechtsgebiete (z.B. aus dem Kartell-, Gesellschafts-, Arbeits- und Datenschutzrecht oder der Spezialmaterie des Medizinrechts). Unser Beratungsspektrum umfasst hierbei u.a.

  • die Konzeption und Einführung von Compliance Management Systemen einschließlich der Erstellung von Compliance-Richtlinien und Arbeitsanweisungen,
  • die Fortentwicklung und Anpassung bestehender Compliance Management Systeme an aktuelle Anforderungen,
  • die Konzeption und Durchführung von Mitarbeiterschulungen und -trainings zu allen relevanten Compliance-Themen sowie
  • die laufende Abstimmung mit den Compliance-Beauftragten unserer Mandanten.

Ebenso beraten und begleiten wir bei der Gestaltung und Etablierung eines Vertragsmanagement-Systems, um die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen sicherzustellen.

Bei dem Verdacht eines Gesetzes- oder Compliance-Verstoßes sind wir an der Seite unserer Mandanten und unterstützen – diskret und effizient – bei der Aufklärung mittels einer internen Untersuchung. Dies gilt z.B. für

  • die Vorbereitung, Koordination und Durchführung von internen Untersuchungen,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeiterbefragungen,
  • die Entwicklung von Amnestieprogrammen,
  • die Kommunikation mit Arbeitnehmervertretungen und Stakeholdern, oder
  • die interne und externe Kommunikation im Umgang mit einem Verdachtsfall bzw. aufgedeckten Verstoß.

Darüber hinaus stellen wir die Wahrung der Interessen unserer Mandanten bei den oft parallel verlaufenden aufsichts- oder strafrechtlichen Verfahren sicher und verteidigen unsere Mandanten gegen Schadensersatzansprüche. Bei Pflichtverletzungen von Organmitgliedern und/oder Mitarbeitern beraten wir umfassend zur Umsetzung von arbeitsrechtlichen Sanktionen und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie zur Einstandspflicht von D&O-Versicherungen.

Ihre Ansprech­partner im Compliance