Insolvenz­recht

Unsere Experten beraten Gläubiger in allen Fragen des Insolvenzrechts in sämtlichen Stadien des Insolvenzverfahrens, beginnend mit der vorinsolvenzlichen Krise.

Auch in internationalen Sachverhalten stehen wir unseren Mandaten zur Seite und unterstützen sie in ausländischen Insolvenzverfahren, ebenso wie wir ausländische Gläubiger in deutschen Insolvenzverfahren vertreten.

In allen Stadien des Insolvenzverfahrens begleiten wir unsere Mandanten bei Vertragsabschlüssen und stellen Verlässlichkeit bei der Vertragsdurchführung und -abwicklung her. Auch ohne drohende Insolvenz eines Vertragspartners treffen wir in Verträgen Vorsorge für den potentiellen Insolvenzfall mit dem Ziel, die Durchsetzung der vertraglichen Rechte unserer Mandanten auch unter Insolvenzbedingungen zu ermöglichen.

Vertragsverhandlungen mit Insolvenzverwaltern führen wir kompetent und durchsetzungsstark. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen Rechte, der Wahrung ihres Eigentums, ihrer Sicherungs- und sonstigen Rechte gegenüber Insolvenzverwaltern und Schuldnerunternehmen.

Zudem begleiten wir Gläubiger im Insolvenzplanverfahren und in Verfahren der Eigenverwaltung, z.B. in sog. Schutzschirmverfahren.

Hier unterstützen wir unsere Mandanten u.a. wie folgt:

  • Zur Sicherung schuldbefreiender Zahlungen übernehmen wir die Abstimmungen mit Insolvenzverwaltern und etwaigen Sicherungsgläubigern.
  • Wir unterstützen dabei, einen Forderungsausfall zu vermeiden, z.B. durch Wahrung von Aufrechnungsmöglichkeiten in der Insolvenz.
  • Wir wehren Anfechtungsansprüche ab, die Insolvenz- oder Sachwalter geltend machen.
  • Wir wehren Haftungsansprüche ab, die Insolvenzverwalter gegen unsere Mandanten, z. B. Geschäftsführer, verfolgen.
Ihre Ansprech­partner im Insolvenz­recht
Dr. Philip Koch LL.M.
Dr. Philip Koch LL.M.
 
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