IT-Recht

Unsere Experten beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend bei der Beschaffung von IT-Lösungen sowie beim Vertrieb ihrer IT-Produkte. Sie entwerfen speziell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder maßgeschneiderte Verträge für IT-Projekte.

Verträge über die Überlassung und ggf. Anpassung von Standardsoftware, die Erstellung von Individualsoftware, jeweils einschließlich Wartung und Pflege, sind dabei u.a. unser Alltagsgeschäft.

Auch bei IT-Lösungen, wie z.B.

  • Cloud-Services in jeder Ausprägung,
  • agilen Softwareentwicklungsprojekten,
  • Outsourcing-Projekten und der
  • Beschaffung der für das Unternehmensnetzwerk erforderlichen Telekommunikationsleistungen,

beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend bei der Entwicklung und Verhandlung der vertraglichen Grundlagen.

Selbstverständlich stellen wir durch Vertraulichkeits- (Non-Disclosure-Agreements) und Datenschutzvereinbarungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung) sicher, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse effektiv geschützt und dass die Bestimmungen des Datenschutzrechts eingehalten werden – auch in der Cloud oder bei dem Einsatz von Hosting-Dienstleistern.