Medizin- und Gesund­heits­recht

Seit unserer Gründung beraten wir im Gesundheitswesen. Mit unserer durch langjährige Erfahrung geprägten Expertise und unserem Netzwerk beraten wir lokal, überregional und international Ärzte, Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, Großhändler, Heil- und Hilfsmittelleistungserbringer, Apotheker, Managementgesellschaften sowie Krankenkassen zu allen im Zusammenhang mit der Gesundheitswirtschaft stehenden Fragen. Investoren, Banken, Versicherer und Unternehmensberater ziehen unsere Anwälte bei Projekten und Verfahren mit Bezug zu unseren medizinrechtlichen Kompetenzen gerne hinzu.

Unsere Experten sind beratend, begleitend oder prozessführend tätig bei

  • der Gestaltung von Berufsausübungsgemeinschaften und sonstigen Kooperationen wie Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften oder Praxisnetzen,
  • MVZ-Gründungen oder MVZ-Umstrukturierungen,
  • Praxisübernahmen oder -abgaben,
  • Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren,
  • Krankenhausrestrukturierungen, -kooperationen, -fusionen und -übernahmen sowie sämtlichen Fragen zur Krankenhausplanung,
  • Rechtsfragen der Preisbildung und Vertriebsstrukturierung bei Arzneimitteln und Medizinprodukten einschließlich Vertriebs- Compliance,
  • der Gestaltung und Umsetzung alternativer bzw. neuer Versorgungsformen wie der integrierten Versorgung, der spezialfachärztlichen Versorgung oder krankenkassenindividueller Satzungsleistungen,
  • Plausibilitäts-/Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen/ Retaxationen,
  • Arzthaftungsverfahren,
  • Haftungsfragen zu Arzneimitteln und Medizinprodukten einschließlich Marktüberwachungs- und Rückruffragen,
  • strafrechtlichen Ermittlungsverfahren,
  • Honorarstreitigkeiten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und
  • Fragen der Krankenhausvergütung, Budgetverhandlungen und MDK-Prüfungen.

Soweit sich im Rahmen unserer Beratungstätigkeit Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten ergeben, arbeiten unsere medizinrechtlich tätigen Anwälte mit den Kollegen anderer Tätigkeitsbereiche interdisziplinär zusammen. Dabei geht es insbesondere um

  • die Erstellung von Anstellungsverträgen für die niedergelassene Praxis, Fragen der Beendigung von Anstellungsverhältnissen einschließlich der Vertretung in etwaigen Kündigungsschutzverfahren, die Beratung bei der Gestaltung von Chefarztdienstverträgen, das Individual- und Kollektivarbeitsrecht im ärztlichen und nicht-ärztlichen Dienst der Krankenhäuser,
  • die gesellschafts- und umwandlungsrechtliche Durchführung umfangreicher Transaktionen oder Strukturierungsmaßnahmen,
  • die Gestaltung von Praxismietverträgen und Ärztehausstrukturen,
  • die Beratung und Vertretung bei Vergabeverfahren (z. B. bei der Ausschreibung von Selektivverträgen) und
  • Fragen des Datenschutzrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes.

Unsere Kompetenzen spiegeln sich auch in unseren Veröffentlichungen und Lehraufträgen wider: Wir sind gefragte Referenten bei unseren Mandanten und Veranstaltern von Fach- und Expertentagungen. Vom Branchendienst JUVE werden wir für diesen Bereich empfohlen; in der FOCUS-Anwaltsliste wird SOH regelmäßig als eine der führenden Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie genannt.

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