Stiftungs­recht und Unter­nehmens­nachfolge

Unsere Anwälte beraten zu allen Aspekten des Stiftungsrechts und begleiten Unternehmer und Unternehmen bei der umfassenden Nachfolgegestaltung, insbesondere mit Hilfe von vermögensverwaltenden Familien(holding)-Gesellschaften oder Stiftungskonzepten (z. B. unternehmensverbundene Familienstiftungen oder gemeinnützige Stiftungen oder beides im Zusammenhang mit sog. Doppelstiftungsmodellen). Wir werden sowohl bei Stiftungsgründungen als auch bei der laufenden Beratung von privat- oder gemeinnützigen, selbständigen oder unselbständigen Stiftungen tätig.

Im Bereich des Stiftungsrechts beraten unsere Experten umfassend zum

  • landesrechtlichen Aufsichtsrecht,
  • allgemeinen Zivil- bzw. Gesellschaftsrecht sowie zum
  • Gemeinnützigkeitsrecht.

Insbesondere bei Stiftungsgründungen und im Bereich der Unternehmensnachfolge arbeiten wir eng mit den steuerlichen Beratern der Mandanten bzw. Stifter zusammen, bringen aber auch unsere eigene steuerrechtliche Expertise in diesem Bereich ein.

Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten im Rahmen von Stiftungslösungen und im Bereich der Unternehmensnachfolge aber nicht nur in rechtlichen Fragestellungen, sondern begleiten auch die familieninterne Kommunikation und Abstimmung der gewählten Gestaltung mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in diesen Bereichen und haben insbesondere bei der Gründung mehrerer der mittlerweile größten Familienstiftungen in Deutschland beraten. Diese Stiftungen betreuen wir teilweise seit Jahrzehnten. Dadurch verfügen wir nicht nur über ein einzigartiges Know-how, sondern auch über ausgezeichnete Kontakte zu vielen Stiftungsaufsichtsbehörden in verschiedenen Bundesländern.

Ihre Ansprech­partner im Stiftungs­recht und Unter­nehmens­nachfolge