Arbeits­recht

Das Arbeitsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir beraten und vertreten nationale und internationale Unternehmen sowie Freiberufler auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Unsere arbeitsrechtliche Beratung steht dabei für höchste Qualität sowie für praxisnahe und kreative Lösungen.

Unsere Anwälte verfügen über eine langjährige Erfahrung in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung unserer Mandanten – teilweise als dauerhafte externe arbeitsrechtliche Rechtsabteilung. Hierbei beraten wir nicht nur in allen arbeitsrechtlichen Fragen des Tagesgeschäfts, sondern auch bei komplexen Spezialfragen und strategischen Überlegungen. Unser Beratungsspektrum umfasst hierbei u.a.

  • die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie zeitgemäßen Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen,
  • die Trennung von Arbeitnehmern und Organmitgliedern,
  • den Einsatz von Fremdpersonal sowie
  • die betriebliche Altersversorgung.

In Verhandlungen mit Betriebsräten, Mitarbeitervertretungen oder Gewerkschaften können Mandanten auf unsere langjährige Expertise vertrauen, z.B. bei der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen oder Tarifverträgen. Unsere Mandanten schätzen neben unseren Rechtskenntnissen insbesondere die strategischen und pragmatischen Fähigkeiten, auch kritische und komplexe Situationen erfolgreich zu lösen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei der arbeitsrechtlichen Konzeption und Beratung bei Unternehmenskäufen sowie allen Formen der Umstrukturierung von Unternehmen. Dies gilt für

  • die Gestaltung von Betriebsübergängen und -änderungen,
  • die Durchführung von internationalen Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren bei SE-Gründungen und grenzüberschreitenden Verschmelzungen sowie
  • die Begleitung von Personalabbaumaßnahmen, Betriebsstillegungen und -verlagerungen

einschließlich der Verhandlung der Rahmenbedingungen mit den Arbeitnehmervertretern sowie der individualvertraglichen Umsetzung.

Die gerichtliche und außergerichtliche Lösung arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten ist untrennbarer Bestandteil der Tätigkeit unserer Anwälte. Regelmäßig vertreten wir unsere Mandanten vor Arbeits- und Zivilgerichten deutschlandweit, in Grundsatzverfahren, Streitigkeiten mit einzelnen Arbeitnehmern oder Organmitgliedern sowie in Auseinandersetzungen mit Betriebsräten oder Gewerkschaften.

Ihre Ansprech­partner im Arbeits­recht