Bank- und Finanzrecht
Unsere Anwälte sind kompetente Ansprechpartner und Berater im Bank- und Finanzrecht.
Wir prüfen und entwerfen für Sie u.a.
- Finanzierungsverträge (z.B. Darlehens-, Factoring- oder Leasingverträge) und
- Sicherheitenverträge (Verpfändungs-, Abretungs-, Bürgschafts-, Garantie- und Sicherungsübereignungsverträge sowie Sicherungszweckvereinbarungen).
Auch vertreten wir unsere Mandanten bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen.
Gern beraten wir Sie auch zu allen regulatorischen Fragen im Bereich der Bankgeschäfte, Zahlungsdienste, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie des E-Geld-Geschäfts.
Dabei stellen wir selbstverständlich sicher, dass unsere Mandanten entsprechende Meldepflichten, geldwäscherechtliche Identifikations- und Überwachungspflichten und weitere einschlägige aufsichtsrechtliche Anforderungen kennen und einhalten.
Ihre Ansprechpartner im Bank- und Finanzrecht
Dr. Ulf Rademacher
Dr. Jochen Lehmann
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