Bank- und Finanz­recht

Unsere Anwälte sind kompetente Ansprechpartner und Berater im Bank- und Finanzrecht.

Wir prüfen und entwerfen für Sie u.a.

  • Finanzierungsverträge (z.B. Darlehens-, Factoring- oder Leasingverträge) und
  • Sicherheitenverträge (Verpfändungs-, Abretungs-, Bürgschafts-, Garantie- und Sicherungsübereignungsverträge sowie Sicherungszweckvereinbarungen).

Auch vertreten wir unsere Mandanten bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen.

Gern beraten wir Sie auch zu allen regulatorischen Fragen im Bereich der Bankgeschäfte, Zahlungsdienste, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie des E-Geld-Geschäfts.

Dabei stellen wir selbstverständlich sicher, dass unsere Mandanten entsprechende Meldepflichten, geldwäscherechtliche Identifikations- und Überwachungspflichten und weitere einschlägige aufsichtsrechtliche Anforderungen kennen und einhalten.

Ihre Ansprech­partner im Bank- und Finanz­recht
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