Öffent­liches Wirtschafts­recht und Vergabe­recht

Unsere Anwälte beraten unsere Mandanten umfassend in allen Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts und Vergaberechts und begleiten sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, u.a.

  • zum Außenwirtschaftsrecht, zur Dual-Use-Verordnung sowie zu exportkontrollrechtlichen Fragen,
  • im Wirtschaftsverwaltungs-, Kommunal- und Gewerberecht,
  • im Subventions- und Beihilferecht zu förderrechtlichen Fragen, insbesondere zu öffentlichen Investitions- und Förderprogrammen u.a. im Bereich der Immobilien-, Logistik-, Agrar- und Automobilwirtschaft,
  • in regulierten Bereichen, u. a. zum Gewerberecht, Energiewirtschafts-, Lebensmittel-, Telekommunikations- und Glückspielrecht, und
  • zu verfassungsrechtlichen Fragen.

Unsere Mandanten im Öffentlichen Wirtschaftsrecht sind private und kommunale Unternehmen, Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts (Universitäten und Kammern), Stiftungen und Vereine.

Im komplexen Bereich des Vergaberechts beraten unsere Anwälte neben Bewerbern bzw. Bietern sowohl öffentliche als auch private Auftraggeber. Dabei sorgen wir dafür, dass die Vorgaben des europäischen und des nationalen Vergaberechts einschließlich der Landesvergabegesetze eingehalten werden. Unsere Expertise bezieht sich dabei vor allem auf die Branchen

  • Handel,
  • Dienstleistung,
  • Industrie,
  • Kunst und Kultur sowie
  • Gesundheit.

Unternehmen unterstützen wir z.B. bei der Erstellung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten, der Prüfung der Vergabeunterlagen auf etwaige Rechtsverstöße sowie der Durchsetzung von Rügen.

Auftraggeber beraten und begleiten unsere Experten zu allgemeinen Strukturfragen der Beschaffung und bei der Planung, dem Design und der Durchführung eines konkret anstehenden Vergabeverfahrens.

Soweit sich im Rahmen unserer Beratungstätigkeit Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten (z.B. im Rahmen der Vertragsgestaltung) ergeben, arbeiten unsere vergaberechtlich tätigen Kollegen mit den Kollegen unserer anderen Kompetenzbereiche interdisziplinär zusammen.

Wir vertreten unsere Mandanten zudem in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabeinstanzen und auch in gerichtlichen Verfahren mit vergaberechtlichen Bezügen.

Ihre Ansprech­partner im Öffent­liches Wirtschafts­recht und Vergabe­recht