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Dr. Alexander Herrfurth
- Rechtsanwalt
Alexander Herrfurth berät im gesamten Spektrum des Immobilienrechts – sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privatrechtlichen Bereich. Daneben berät er im Öffentlichen Recht mit einem besonderen Fokus auf der Begleitung von Streitigkeiten gegenüber Behörden im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
Er verfügt über eine tiefe Expertise sowohl bei der Beratung von Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, Joint Ventures und weiteren immobilienwirtschaftsrechtlichen Themen als auch bei der Begleitung von Bauvorhaben – von der Erteilung der Genehmigung bis zur Fertigstellung.
Er hat einen breiten Erfahrungsschatz bei der Begleitung von behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
Kompetenzen:
Immobilienrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht
Umwelt- und Planungsrecht
Öffentliches Baurecht
Biografie
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