Öffentliches Baurecht
Wir beraten unsere Mandanten zu baurechtlichen und sonstigen regulatorischen Vorgaben, vertreten ihre Interessen gegenüber Behörden und führen Verwaltungs-, Widerspruchs- und verwaltungsgerichtliche Verfahren.
Im Bau- und Planungsrecht begleiten unsere Experten unsere Mandanten insbesondere
- bei bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen mit besonderem Fokus auf der Projektentwicklung,
- bei allen Belangen der Baurechtschaffung: Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, dem Abschluss städtebaulicher Verträge, in Baugenehmigungsverfahren sowie bei streitigen Verfahren zur Baurechtschaffung,
- bei der Abwehr von Angriffen Dritter gegen Bauvorhaben,
- bei Fragen des Erschließungsbeitragsrechts und anderen Themen des besonderen Städtebaurechts,
- bei Compliance-Fragen, vor allem im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen,
- in Raumordnungsverfahren,
- bei Immobilientransaktionen sowie
- im Rahmen politischer Interessenvertretung.
Ein besonderer Beratungsschwerpunkt unserer Experten liegt in der Projektentwicklung für Vorhaben im Bereich Handel, Logistik, Krankenhäuser, Büro- und Wohnungsbau.
Ihre Ansprechpartner im Öffentliches Baurecht
Dr. Christiane Wilkening
Prof. Dr. Hans-Jörg Schulze LL.M.
Dr. Florian Michallik
Dr. Alexander Herrfurth
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