Kartellrecht
Kartellrechtliche Fragestellungen tauchen in vielen Zusammenhängen der wirtschaftsrechtlichen Beratung auf.
Daher sind Unternehmen
- bei Erwerb oder Veräußerung anderer Unternehmen (Mergers & Acquisitions),
- bei der Gestaltung von Verträgen und
- bei der Prüfung auf Verstöße gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen (Kartellverbot)
auf eine verlässliche kartellrechtliche Expertise wie die von SOH angewiesen.
Die Leistungen unserer Experten umfassen neben der Gestaltung von Verträgen auch die Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben bei den Kartellbehörden sowie die Vertretung unserer Mandanten in Kartellbußgeldverfahren vor den Kartellbehörden und den Gerichten.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen sowie der Entwicklung und Strukturierung eines kartellrechtlichen Compliance-Managementsystem für Ihr Unternehmen.
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