IT-Recht
Unsere Experten beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend bei der Beschaffung von IT-Lösungen sowie beim Vertrieb ihrer IT-Produkte. Sie entwerfen speziell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder maßgeschneiderte Verträge für IT-Projekte.
Verträge über die Überlassung und ggf. Anpassung von Standardsoftware, die Erstellung von Individualsoftware, jeweils einschließlich Wartung und Pflege, sind dabei u.a. unser Alltagsgeschäft.
Auch bei IT-Lösungen, wie z.B.
- Cloud-Services in jeder Ausprägung,
- agilen Softwareentwicklungsprojekten,
- Outsourcing-Projekten und der
- Beschaffung der für das Unternehmensnetzwerk erforderlichen Telekommunikationsleistungen,
beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend bei der Entwicklung und Verhandlung der vertraglichen Grundlagen.
Selbstverständlich stellen wir durch Vertraulichkeits- (Non-Disclosure-Agreements) und Datenschutzvereinbarungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung) sicher, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse effektiv geschützt und dass die Bestimmungen des Datenschutzrechts eingehalten werden – auch in der Cloud oder bei dem Einsatz von Hosting-Dienstleistern.
- Arbeitsrecht
- Bank- und Finanzrecht
- Compliance
- Datenschutzrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handels- und Vertragsrecht
- Immobilienrecht
- Insolvenzrecht
- Kartellrecht
- Konfliktlösung, Prozessführung und Schiedsverfahren
- Marken-, Design- und Urheberrecht
- Medizin- und Gesundheitsrecht
- Mergers & Acquisitions
- Notare
- Öffentliches Baurecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht
- Private Equity und Venture Capital
- Sportrecht
- Stiftungsrecht und Unternehmensnachfolge
- Umwelt- und Planungsrecht
- Wettbewerbsrecht