Sport­recht

Mit der stark zugenommenen wirtschaftlichen Bedeutung des Sports ist auch eine Verrechtlichung einhergegangen. Bei Sportvereinen, am Spielbetrieb einer Profiliga teilnehmenden Kapitalgesellschaften und Einzelsportlern besteht daher ein in den letzten Jahren zunehmend gestiegener Beratungsbedarf.

Dabei geht es aus sportlicher Sicht insbesondere um

  • Lizenzspielerverträge,
  • Transferverträge,
  • Sponsorverträge,
  • Merchandisingverträge,
  • sonstige Verträge zur Rechtevermarktung,
  • die Vertretung bei Verhängung verbandsrechtlicher Sanktionen bei Verstößen gegen die Verbandsstatuten sowie
  • die Vertretung vor Gericht und vor verbandseigenen Rechtsprechungsorganen (z. B. vor der UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer oder dem UEFA-Berufungssenat) sowie dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne.

Unsere Beratungs- und Vertretungstätigkeit beschränkt sich jedoch nicht auf die klassischen sportrechtlichen Fragestellungen, sondern umfasst sämtliche Felder, die im Zusammenhang mit der Durchführung von professionellen Sportveranstaltungen und der Führung eines Sportvereins mit Profisportabteilungen stehen.

So beraten wir z.B.

  • bei der Anmietung und Vermietung von Stadien und sonstigen Sportstätten,
  • bei der Gestaltung von Stadionordnungen und Ticket-AGB,
  • zu Security- und Cateringverträgen sowie
  • zu Satzungsgestaltungen und der Durchführung von Mitgliederversammlungen.

Unser Partner Dr. Stefan Bäune war zudem von 2010 bis 2019 Mitglied im Kontrollausschuss des Deutschen Fußball Bundes (DFB).

Ihre Ansprech­partner im Sport­recht
Wollen Sie Teil unseres Teams werden?
Karriere