Private Equity und Venture Capital

Der deutsche Mittelstand und das Gesundheitswesen gehören zu den zentralen Akquisitionsmärkten von Private Equity- und Venture-Capital-Investoren – Märkte, in denen wir bestens vernetzt und erfahren sind.

Wir vertreten unsere Mandanten bei

  • Nachfolgegestaltungen im Zusammenhang mit Private Equity-Investoren sowohl auf Käufer- als auch Verkäuferseite in allen Bereichen der Zusammenarbeit wie bei der Gestaltung der Kaufverträge oder bei Verträgen über eine weitere gesellschaftsrechtliche Verbindung und der
  • Gestaltung des Verkaufsprozesses einschließlich etwaiger Due Diligence-Prüfungen und der Transaktionsdokumentation für die Verkäuferseite.

Darüber hinaus beraten unsere Experten Family Offices und Private Equity-Investoren

  • zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung der Investitionsvehikel und -strukturen,
  • zu deren Investments und Finanzierungsvereinbarungen,
  • gemeinsam mit den Steuerberatern zur optimalen Unternehmensstruktur bei Buy and Build-Strukturen,
  • zu Finanzierungsrunden,
  • Management-Incentivierungs-Programmen sowie
  • Projektvereinbarungen mit Beratern.

Vom Kanzleisitz in Essen aus haben wir Zugriff auf einen der agilsten Start-Up-Märkte und freuen uns, dass SOH in die den Hub prägenden vielfältigen Netzwerkveranstaltungen eingebunden ist.

Zu unseren Mandanten, die wir bei ihren VC-Investments begleiten, zählen auf der Investorenseite

  • Serien-Investoren,
  • Family-Offices,
  • Venture-Capital-Funds sowie
  • Company-Builder.

Für Gründer und Unternehmer bieten unsere Experten den passgenauen Bausatz für die Entwicklung des Geschäftsmodells aus unseren weiteren Kompetenzbereichen wie Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Wettbewerbsrecht und IP.

Unsere Anwälte sind gewohnt, die für den Mandanten in seinem jeweiligen Stadium passende Detailtiefe zu präsentieren. In Spezialfragen etwa zum Gesundheitsbereich oder zu Energie- und Wasserstoffthemen beraten wir unsere Mandanten bundesweit und überregional.

Das Leistungsangebot unserer Rechtsanwälte umfasst

  • die Prüfung disruptiver Geschäftsmodelle oder deren Konzeption in den rechtlichen Grenzen,
  • die Begleitung von Seed-Finanzierungen sowie bei weiteren Finanzierungsrunden,
  • die Beratung zu optimalen Finanzierungsgestaltungen im jeweiligen Zyklus und zur Gestaltung von Incentivierungen für Mitarbeiter wie z.B. virtuelle Beteiligungs- oder Optionsprogramme,
  • die Unterstützung von Investoren und Gründern bei der Ausgestaltung des Innenverhältnisses ihrer Gesellschaft sowie gemeinsam mit Steuerberatern bei der optimierten Gestaltung der Beteiligungen und der Bestimmungen für ihren späteren Exit,
  • die Begleitung der Due-Diligence-Prozesse beim Exit sowie
  • die Gestaltung der Transaktionsdokumente für Investoren oder Gründer.

Durch unsere internationale Vernetzung sind wir zudem erfahren in der Koordinierung und Integration größerer, jurisdiktionsübergreifender Teams.

Ihre Ansprech­partner im Private Equity und Venture Capital