Dr. Andreas Starcke
- Rechtsanwalt
Andreas Starcke berät im gesamten Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts. Schwerpunkte bilden dabei das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Designrecht. Hierzu gehören beispielsweise die rechtliche Prüfung von Werbekonzepten, die Erstellung von Lizenzverträgen oder die Begleitung der Eintragung von Marken oder Designschutzrechten.
Er vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich sowohl auf der Aktivseite bei der Durchsetzung ihrer Rechte als auch auf der Passivseite bei der Abwehr von Ansprüchen.
Er hat Erfahrung bei der Begleitung wettbewerbs-, design- und markenrechtlicher Streitigkeiten einschließlich der Führung behördlicher Widerspruchsverfahren.
Kompetenzen:
Marken-, Design- und Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
IT-Recht
Konfliktlösung, Prozessführung und Schiedsverfahren